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Neustart der japanischen Kernenergie: eine Verpflichtung zur Sicherheit


Mr-Mitsuo-Matsui.jpgNach dem nuklearen Unfall im Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi im Jahre 2011 hat die japanische Nuklearindustrie einen wohlüberlegten und sorgfältig geplanten Vorstoß in Richtung auf den sicheren Neustart der Kernkraftwerke unternommen.

Bei der Betrachtung der Gründe für den Neustart dieser Anlagen muss man die Eigenarten der Situation des japanischen Strommarkts bedenken. Japan hat keine eigenen Energiequellen. Es gibt keine Pipelines oder Anschlüsse an die Stromnetze von Nachbarländern. Daher ist die Kernenergie eine wichtige Quelle für die Grundlastversorgung des Landes sowie zur Gewährleistung der Stromversorgung und zur Verringerung des CO2-Ausstoßes. Aus Gründen der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit sieht sich die Industrie zur sicheren Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke verpflichtet.

Japan hat zurzeit 42 betriebsfähige kerntechnische Blöcke sowie drei weitere in der Bauphase. Sechzehn Blöcke sind dauerhaft abgestellt und werden rückgebaut. Nach dem Unfall von Fukushima Daiichi wurden alle betriebsfähigen japanischen Anlagen abgeschaltet. Für die gesamte Anlagenflotte wurden strenge neue gesetzliche Anforderungen für einen erhöhten Grad an gesetzlicher Sicherheit zum gefahrlosen Betrieb der Anlagen erarbeitet.

Zahlreiche Anlagen können ihren Betrieb nun fortsetzen, da sie diese Anforderungen erfüllen. Die Energieversorgungsunternehmen haben Sicherheitsbewertungsberichte für 26 Kraftwerksblöcke bei den Behörden eingereicht und drei Blöcke haben eine Laufzeitverlängerung beantragt.

Bis jetzt erhielten vier Blöcke die Genehmigung zum Neustart. Sendai Block 1 und 2 konnten den Betrieb wieder aufnehmen und die Blöcke laufen mit voller Leistung. Im April diesen Jahres kam es zu Erdbeben auf Kyushu Island. Die Verwerfungslinie verläuft etwa 60 Kilometer nordöstlich von Sendai 1 und 2. In der Anlage wurden Bodenbeschleunigungen beobachtet, die jedoch gegenüber den Maximalwerten, für die die Anlage ausgelegt ist, gering waren.

Die Blöcke 3 und 4 der Anlage von Takahama erhielten die Genehmigung für den kommerziellen Betrieb, doch sie sind auf Grund einer anhängigen Entscheidung des Bezirksgerichts zur Stilllegung der Blöcke abgeschaltet. Die Anordnung zur Abschaltung wurde wegen einer Petition von 29 Bürgern erteilt, die angeben, dass der Anlagenbetreiber die Sicherheit der zwei Blöcke nicht ausreichend nachgewiesen hat. Obwohl die Betreiberfirma Berufung gegen diese Entscheidung bei einer höheren Instanz eingelegt hat, bleiben die Blöcke abgeschaltet bis die Angelegenheit endgültig entschieden ist.

Diese Situation in Takahama zeigt ganz klar wie komplex und häufig frustrierend der Weg zur Wiederaufnahme des kommerziellen japanischen Kernenergieprogramms ist. Die technologischen Aspekte zur Erfüllung der strengen neuen Auflagen stellen bereits eine Herausforderung dar, doch noch schwieriger ist es, das Vertrauen der Öffentlichkeit in unsere Branche zurückzugewinnen, damit wir unsere Anlagen wieder betreiben können. Die Erhöhung der nuklearen Sicherheit hat allererste Priorität in der japanischen Nuklearindustrie, doch es ist auch wichtig, die Zwei-Wege Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu fördern und die allgemeine Einstellung gegenüber der nuklearen Sicherheit miteinander zu teilen.

In diesem Zusammenhang haben sich die Führungskräfte und das Personal der Anlagen dazu verpflichtet, ihre Aufgaben mit dem höchsten Grad an Integrität und Transparenz auszuführen. Nur durch Geduld, Ausdauer und der Verpflichtung zu Spitzenleistungen in allen Aspekten der nuklearen Sicherheit kann die japanische Kernenergie auf dem Weg zur Wiederaufnahme des Betriebs der Kernkraftwerke vorankommen.